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Hinweise zur Entlassung von
Klein- und Schulkindern
Einen mündlichen Kurzbefund erhalten
die Eltern bei der Entlassung nach der 2.Schlaflabornacht. In Ausnahmefällen
schließt sich ein umfangreiches Gespräch mit dem Leiter
des Schlaflabores noch am Entlassungstag an. In jedem Falle geht
ein schriftlicher Befund in der Folgewoche an den einweisenden Arzt.

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